Haus- und Badeordnung
Sole-Wellen-Freibad
Stand: 10.06.2022
§ 1 Allgemeines
Im RappSoDie Sole-Wellen-Freibad soll der Besucher und Badegast bei Spiel und Spaß, Erholung, Entspannung und Ruhe finden. Deshalb ist in allen Räumen und auf allen Flächen gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit zu achten.
Bei technischen Störungen oder sonstigen Ausfällen, werden die Eintrittspreise nicht zurück erstattet.
§ 2 Zweck der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des RappSoDie Freizeitbades. Ihre Beachtung liegt daher im Interesse eines jeden Badegastes.
- Mit dem Betreten des RappSoDie Sole-Wellen-Freibads unterwirft sich der Besucher den Bestimmungen der Haus- und Badeordnung und der dazu ergangenen Anordnung.
§ 3 Badegäste
- Die Benutzung aller Einrichtungen des RappSoDie Sole-Wellen-Freibad ist grundsätzlich jedermann gestattet. Ausgenommen hiervon sind jedoch Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen und anderen Anstoß erregenden Krankheiten, sowie Betrunkene.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen das RappSoDie Sole-Wellen-Freibad nur in Begleitung Erwachsener betreten, denen auch dort die Aufsichtspflicht über die Kinder obliegt.
- Der Aufenthalt an den Beckenbereichen ist nur in üblicher Badebekleidung zulässig.
Die Entscheidung darüber, ob die Bekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft die aufsichtführende Badeaufsicht.
§ 4 Eintritt
- Die Benutzung der Einrichtungen des RappSoDie Sole-Wellen-Freibad ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
- Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar
§ 5 Betriebs- und Badezeiten
- Die Betriebs- und Badezeiten sind im Kassenbereich durch Aushang bekannt gegeben. Der Betriebsleiter oder dessen Stellvertreter kann bei starkem Besuch oder aus anderen Gründen (Unfall, Gewitter) allgemein oder für bestimmte Becken die Badezeiten beschränken. Bei besonderen Anlässen (Veranstaltungen etc.) kann er auch die Badezeiten verlängern.
- Kassenschluss ist ½ Stunde vor Betriebsschluss.
Die Badezeit endet 20 Minuten vor Betriebsschluss
§ 6 Öffnungszeiten und Zutritt
- Von der Benutzung des RappSoDie Sole-Wellen-Freibad sind folgende Personen ausgeschlossen:
a. Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen. - Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen, sowie geistig Behinderten ist die Benutzung und der Aufenthalt im RappSoDie Sole-Wellen-Freibad nur in Begleitung einer verantwortlichen Person gestattet.
§ 7 Haftung
- Bei Unfällen haftet die RappSoDie Bad Rappenau Solebad GmbH & Co. KG nur, wenn dem Aufsichtspersonal grobe Fahrlässigkeit oder der RappSoDie Bad Rappenau Solebad GmbH & Co. KG ein Verschulden hinsichtlich der Beschaffenheit der Einrichtung nachgewiesen werden kann. Diese
Beschränkung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit beruhen. - Bei Verlust von Wertgegenständen, Kleidung, Geld etc. wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Personals der RappSoDie Bad Rappenau Solebad GmbH & Co. KG.
- Jeder Unfall oder Verlust ist dem zuständigen Personal unverzüglich anzuzeigen.
- Fahrzeuge sind nur auf dem Parkplatz abzustellen. Für Verlust oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Badenutzung
- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind ausreichend Abfallbehälter vorhanden.
- Findet ein Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige Mitteilung an das Personal gebeten.
- Der Aufenthalt im RappSoDie Sole-Wellen-Freibad und in den dazu gehörigen Räumen ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
- Badebekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Hierfür sind Waschbecken zu benutzen.
- Jeder Badegast hat im Duschraum vor der Benutzung der Schwimmbecken eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Seife, Shampoo u. a. vorzunehmen.
- In den Duschräumen sowie in den Umkleidekabinen ist es nicht gestattet sich zu rasieren oder sonstige Enthaarungscremes zu benutzen. Ebenso ist es untersagt in diesen Räumen sich die Haare zu färben oder zu tönen.
- Die Garderobenschränke sind beim Verlassen des Bades vollständig zu räumen. Sind diese nach der Schließzeit noch belegt, werden diese vom RappSoDie Personal aufgeschlossen und geräumt. Die Mitnahme der Schlüssel ist nicht gestattet.
§ 9 Verhalten im Bad
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder die Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Untersagt sind insbesondere:
– Der Betrieb von Rundfunkgeräten und Musikinstrumenten
– Das Mitbringen von Hunden und sonstigen Tieren
– Das Verwenden von Glasgegenständen in den Becken, Duschen sowie an den Beckenumgängen
– Der Verkauf und Vertrieb von Waren und die Ausübung einer gewerbsmäßigen oder propagandistischen Tätigkeit ohne besondere Genehmigung der RappSoDie Bad Rappenau Solebad GmbH & Co. KG. - Die Wechsel- und Sammelkabinen dienen nur zum An- und Auskleiden. Die Schränke sind zu verschließen.
- Der Schwimmerteil des Sole-Wellen-Freibads darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
- Das Springen vom Beckenrand in die Schwimmbecken ist nicht erlaubt.
- Weiterhin ist es untersagt:
a. An den Einstiegsleitern und Haltestangen zu turnen
b. Andere Badegäste in die Becken zu stoßen oder im Wasser unterzutauchen oder sonstigen Unfug zu treiben
c. Die Schwimmbecken anders als auf dem vorgegebenen Weg zu verlassen
d. Jede Verunreinigung des Wassers - Es wird gebeten, Gegenstände, die innerhalb des RappSoDie Sole-Wellen-Freibads gefunden werden, sofort dem Personal an der Kasse abzugeben. Über die Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 10 Aufsicht
- Das Aufsichtspersonal hat für die Sicherheit des Badebetriebes und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen. Die Anordnungen des Personals sind zu befolgen. Gruppen von Schülern, Vereine uns sonstige Gemeinschaften haben selbst für geeignetes Aufsichtspersonal zu sorgen.
Diese haben sich mit dem schichtführenden Schwimmmeister in Verbindung zu setzen und sind für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich. - Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen, die
– Die Sicherheit und Ordnung gefährden,
– Andere Badegäste belästigen
– Trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen
aus dem RappSoDie Sole-Wellen-Freibad zu verweisen. Der Zutritt zum Bad kann auf Zeit oder auf Dauer untersagt werden. - Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
- Bei Verstößen gegen die Haus – und Badeordnung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, zur Feststellung der Personalien des Betreffenden den Personalausweis zu verlangen. Im Übrigen sind auch die ausgehängten Bestimmungen maßgebend.
§11 Wünsche – Beschwerden – Anregungen
Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gerne entgegen, können aber auch bei der Betriebsleitung mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Haus- und Badeordnung (Ergänzung)
Präambel
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des RappSoDie und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.
Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.
§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
- Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
- Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
- Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
- Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
- Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
- Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
- Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
- Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
- Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
- Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
- Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
- Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
- Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).
- Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
- Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
- Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.
- In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
- In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
- Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).
- Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
- Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
- Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
- Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
- Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.